So widerrufen Sie beim Online-Shopping richtig

Das Gesetz räumt Kunden bei Bestellungen über Kataloge oder das Internet das Recht auf Widerruf ein. Der bestellte Artikel muss dafür keine Mängel aufweisen, der Käufer muss keinen Grund nennen, die Angabe des Widerrufs ist ausreichend. Wie Sie einen Widerruf durchführen, erklären wir Ihnen in drei einfachen Schritten.

Schritt 1: das Widerrufsrecht und seine Fristen


Wenn Sie Ihren Einkauf bereuen, können Sie in den meisten Fällen mit einem einfachen Schreiben von ihm zurücktreten. Nur bei verderblichen Lebensmitteln und geöffneten CDs oder DVDs sowie individuell für Sie angefertigter Ware ist kein Widerruf möglich. Die Widerrufsfrist dauert vierzehn Tage ab Übergabe der Ware an den Käufer, bei Onlinekäufen also mit der Annahme aus den Händen des Paketboten. Als Beleg der Fristwahrung dient das Datum des Rücksendescheins. Versäumt der Verkäufer die schriftliche Information seines Kunden über die gesetzliche Widerrufsfrist, so läuft sie so lange, bis er seiner Informationspflicht nachkommt.

Schritt 2: wie der Widerruf angemeldet wird


Dem Kunden stehen zwei Möglichkeiten des Widerrufs zur Wahl:
1. Einfache Rücksendung der Ware vor Fristablauf.
Sie erfolgt idealerweise in der Originalverpackung, kann aber auch in einem Ersatzkarton vorgenommen werden. Sollte die Ware durch die Schuld des Käufers zu Schaden kommen, so muss dieser für den Schaden aufkommen, ein geschützter Versand ist also empfehlenswert.
2. Schriftliche Ankündigung des Widerrufs per Mail, Fax oder Brief.
Ein Einschreiben ist nicht nötig, empfiehlt sich aber bei teuren Artikeln. Der Gesetzgeber gibt keine bestimmte Formulierung des Widerrufs vor, ein Satz zur Information des Händlers über den Widerrufswunsch ist ausreichend. Aus diesem sollten zur Vereinfachung des Widerrufsprozesses für den Kunden das Bestelldatum und die Bestellnummer hervorgehen. Der Widerruf kann beispielsweise so lauten: "Ich widerrufe hiermit meine Bestellung Nummer 123456 vom 01.05.2013".

Schritt 3: wer das Rücksendeporto zahlt


Die Frage, wer die Rücksendekosten übernimmt, ist nicht so leicht zu entscheiden. Entscheidend ist, weshalb die Bestellung widerrufen wurde. Hat der Händler die Rücksendung durch eine unzureichende oder gar falsche Produktbeschreibung oder Lieferprobleme verursacht, so trägt er das Porto. Bei Nichtgefallen sollten Sie in die Versandbedingungen des Händlers sehen, denn hier hat er einen gewissen Ermessensspielraum. Der Onlineshop kann verlangen, dass der Kunde für unbezahlte Ware und Produkte in einem Gesamtwert unter 40 Euro das Rücksendeporto zahlt. Wurde die Übernahme der Rücksendung nicht geregelt, dann muss der Händler zahlen. In der Regel legen alle Onlineshops frankierte Rückendescheine bei, um die Rückgabe zu vereinfachen. Nutzt der Kunde diesen Rücksendeschein nicht, so muss er einen Teil der entstandenen Kosten übernehmen. Widerrufende können bei fehlendem Rücksendeschein eine unfreie Sendung aufgeben oder Nachnahme beauftragen. Der Onlineshop freut sich aber über die Übernahme des Portos mit Bitte um Erstattung, da ihn diese weniger kostet als die unfreie Sendung.

Das Rückgaberecht - Alternative für Händler


Onlineshops steht als Alternative zum Widerrufsrecht des Kunden die Einräumung eines Rückgaberechtes frei. Der Händler ist verpflichtet, in seinen Geschäftsbedingungen und in seinem Katalog oder auf seiner Website über das Rückgaberecht zu informieren. Erfüllt der Shop diese genau definierten Anforderungen nicht, so gilt das normale Widerrufsrecht mi unbeschränkter, da dem Kunden nicht mitgeteilter, Frist. Die Unterschiede zwischen Rückgabe und Widerruf liegen in der Verpflichtung zur Rücksendung der Ware und der Übernahme des Portos. Da der Onlineshop mit dem Rückgaberecht definiert, dass der Kunde die Ware binnen vierzehn Tagen zurückgeben muss, muss er das Porto der Rücksendung tragen. Alle weiteren Rechtsfolgen entsprechen denen des Widerrufs.

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