Schon abGEZockt? - GEZ ist Verfassungswidrig! - Fordern Sie Ihr Geld zurück
Das Einzugsverfahren der Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ genannt, war schon immer ein fragwürdiges Verfahren. Dies wurde mit dem größer werdenden Aufkommen der privaten Sender noch gestärkt. Jeder fürchtete den ungehobelten und mit einem schlechten Image behafteten GEZ-Kontrolleur und seine Zentrale. Seit 2013 gibt es diese nun nicht mehr, sondern stattdessen wird ein Rundfunkbeitrag und einer Beitragsservice verlangt. Hierbei fallen die einzelnen Beträge für angeschlossene Geräte in einer Wohnung weg und es wird stattdessen einfach ein Pauschalbetrag pro Wohnung verlangt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich in dieser Wohnung Empfangsgeräte befinden oder nicht, es wird einfach vorausgesetzt und kassiert. Dieses Verhalten wird von Rechtswissenschaftlern als verfassungswidrig eingeschätzt und derzeit befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit Dreien solcher Klagen.
Bis zum Jahr 1973 wurden die Rundfunkgebühren von der Deutschen Bundespost eingezogen. Dieses Verfahren wurde durch das Bundesverwaltungsgericht 1968 für rechtswidrig erklärt und verlautet, dass die Rundfunkgebühren ausschließlich Sache der Bundesländer sind. Infolge des Urteils wurde dann 1973 die Gebühreneinzugszentrale gegründet und eingerichtet.
Legale Bedrohung und Erpressung durch die Rundfunkgebührenbeauftragte
Die so genannten GEZ-Kontrolleure waren in der Bevölkerung schon immer extrem unbeliebt. Die Außendienstmitarbeiter der GEZ arbeiteten in der Regel als selbstständiger Mitarbeiter ohne besondere Befugnisse. Durch die Tatsache, dass Fälle in den Medien bekannt wurden, in denen sich besagte Kontrolleure fragwürdiger Methoden bedienten, um in Wohnungen zu gelangen, wurde dieses Gefühl noch verstärkt. Dass die Kontrolleure eine Prämie pro entdeckten und entlarvten "Schwarzseher" kassierten, war noch nie ein Geheimnis. Zum Jahr 1976 hin nahm die GEZ dann acht Jahre nach dem Gerichtsurteil ihre Arbeit auf. Offiziell durfte die GEZ die Daten von so genannten Nicht-Rundfunkteilnehmern gar nicht und von Bürgern, die sich abgemeldet hatten, auch nur begrenzt und sehr befristet abspeichern. Viele der Rundfunkanstalten umgingen dies, aber indem sie sich einfach auf ihre Rundfunkfreiheit beriefen. Kurioserweise verfügte die GEZ im Jahr 2004 über mehr als 41,2 Millionen Datensätze obwohl es laut statistischen Bundesamt insgesamt nur 39 Millionen Privathaushalte zu dem Zeitpunkt gab.
Tatsache ist aber, dass die Einwohnermeldeämter Daten der Bürger bei Umzug an die GEZ weiterleiteten. Sollte jemand in dem Verdacht stehen die Gebühren nicht zu zahlen, wurde er freundlich von der GEZ angeschrieben. Sollte daraufhin keine Reaktion erfolgt sein, wurden zwei strengere und aggressivere Schreiben geschickt - es kam auch schon vor, dass bereits verstorbene mehrfach angeschrieben und ermahnt wurden.
Regelmäßig in den Negativschlagzeilen
Im Jahr 2007 ist der Chef der GEZ verdächtigt worden, sich einen Besuch im Rotlichtbezirk von einer Computerfirma spendiert haben zu lassen. Dieser Vorwurf wurde von einem Angestellten der Firma getätigt. So sollen hierbei auch weitere GEZ Mitarbeiter und diverse andere Firmen beteiligt gewesen sein. Nachdem dieser Mitarbeiter vom Anwalt des GEZ-Chefs verklagt wurde, ließ dieser eingeschüchtert die Anzeige fallen und die Ermittlungen wurden daraufhin eingestellt.
Im Jahr 2009 wurden die Gebühren geändert. So wurden monatlich für den Radioempfang nun 5,76 EUR und für das Fernsehen 17,98 EUR fällig. Zudem füllte die GEZ nun eine Gebühr für "neuartige Rundfunkgeräte" ein, zum Beispiel Smartphones oder Computer mit Internetanschluss. Auch hier gilt wieder die Logik der GEZ: Es ist nicht ausschlaggebend, ob ein Gerät genutzt wird - viel wichtiger ist, ob es als Rundfunkgeräte genutzt werden könnte.
Namensänderungen für das unbeliebte Kind
Der zunehmende Ärger mit den Gebührenbeauftragten und die steigende Problematik wer nun für welche Geräte welchen Betrag zahlen muss waren der Ausgangspunkt für Änderungen. So heißen die Rundfunkgebühren seitdem 1. Januar 2013 Rundfunkbeitrag.
Seither gilt die Pauschale von 17,98 EUR pro Monat für jede Wohnung. Hierbei ist völlig egal ob sich in jener Wohnung Rundfunkgeräte oder nicht befinden und auch Zweit- oder Nebenwohnungen müssen den vollen Beitrag zahlen. Ferienwohnungen, die vermietet werden erhalten gnädigerweise eine ermäßigte Beitragszahlung von 5,99 EUR. Prinzipiell wird jeder zum Zahlen gezwungen, der im Melderegister steht oder Hauptmieter der Wohnung ist. Das Ziel dieser Aktionen seien nicht etwa Mehreinnahmen, sondern vielmehr eine stetig bleibende "Aufkommensneutralität" - allerdings liegt die Vermutung nahe, dass der Fehlbetrag von 304 Millionen Euro so eingespielt werden soll.
Für große Wohnungen oder Wohngemeinschaften mit vielen technischen Geräten, die rundfunkfähig sind, hat der Pauschalbetrag sicherlich einen Vorteil. Für alle anderen, die nur wenige oder gar keine solche Geräte besitzen, aber umso mehr Nachteile. Denn jeder, der eine Wohnung besitzt muss zahlen. Lediglich sozial schwache, Taube oder Blinde Bürger können mit einer Befreiung rechnen.
Viele Unternehmen und Betriebe müssen mit einem enormen Kostenanstieg rechnen. So fallen für die fernsehlosen Gästezimmer in einer Jugendherberge seit Jahresbeginn Beiträge an. Ein bekannter Autovermieter hat auch bereits Rechtsmittel eingelegt und will sich gegebenenfalls bis in die letzte Instanz und an den Europäischen Gerichtshof zur Wehr setzen. Bei seinen über 40.000 Mietwagen sollen pro Jahr über 3 Millionen Euro Beitragszahlungen für den Radio Empfang anfallen.
Selbst Großstädte wehren sich
Der bekannte deutsche Staatsrechtler Christoph Degenhart befindet den Rundfunkbeitrag in einem seiner Gutachten als verfassungswidrig. Zurzeit stehen sogar noch mehrere verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung wegen des Rundfunkbeitrags aus. Anfangs lehnte die Stadt Köln die Zahlung der Rundfunkbeiträge noch ab und bezeichnete sie als "bürokratischen Unsinn", einigte sich aber schließlich doch noch in einem Kompromiss mit dem WDR.
Sogar Rebellen in den eigenen Reihen
Die NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren klagt ARD und ZDF in ihrer Doktorarbeit an.
In der mit der besten Note "summa cum laude" bewerteten Dissertation stehen ARD und ZDF unter starker Kritik. So geht es beispielsweise darum ob ARD und ZDF trotz mehreren hundert Millionen Euro an Rundfunkbeiträgen noch weiterhin Werbung senden dürfen. Denn laut Terschüren geht es bei der Werbung weniger um Programmvielfalt sondern mehr darum den Massengeschmack zu bedienen. Auch an dem TV-Programm von ARD und ZDF lässt sie Kritik. Demnach haben sich die Programme der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender stark von denen der private Sender zu unterscheiden. Soaps oder Boulevardmagazine hält sie für entbehrlich, da ihnen das öffentlich-rechtliche Profil fehle. Zudem hält sie es für Verschwendung wenn für die Übertragung von Sportereignissen mehrstellige Millionenbeträge bezahlt werden, obwohl diese sonst auch im privaten Free-TV ausgestrahlt werden könnten.
Die ARD behauptet zudem in einem Faktencheck auf ihrer Internetseite, dass sich der Rundfunkbeitrag durchaus auf einer gesetzlichen Grundlage befindet und auch auf dieser errichtet wurde. Belegt wird dies angeblich dadurch, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von den Ministerpräsidenten der Länder abgesegnet und von den Landesparlamenten ratifiziert wurde. Anna Teschüren schreibt hingegen in ihrer Doktorarbeit, dass es sich ihrer Ansicht nach um eine verdeckte Zwecksteuer handelt. Und Länder haben für die Einführung einer solchen Zwecksteuer keine Kompetenz und die Rundfunkanstalten sind schon mal gar nicht berechtigt diese einzuziehen.
Auf den Gleichbehandlungsgrundsatz angesprochen, spricht die ARD von einem solidarischen Konzept und versucht die mehr als notwendigen Änderungen damit zu entschuldigen, dass es unmöglich ist, die diversen modernen Geräte zu überblicken. Im gleichen Atemzug gibt die ARD allerdings zu, dass die von ihr verlangten Rundfunkgebühren nicht von der tatsächlichen Nutzung der Endgeräte abhängt, sondern lediglich von der fiktiven Möglichkeit diese zu benutzen. Begründet wird das damit, dass in der heutigen Zeit das Vorhandensein von Empfangsgeräten der Standard sei und zur Regel gehöre. Zudem sei heutzutage es technisch sehr einfach mit dem Computer Rundfunk zu empfangen, daher wurde die Gebühr hierfür vereinheitlicht. So soll einfach - völlig egal ob genutzt und realistisch - alles "technisch Machbare" bezahlt werden.
Kurioserweise beantwortete der NDR Auskünfte über die Doktorarbeit seiner Mitarbeiterin vorweg mit der Bemerkung, dass in der Dissertation nichts Neues stehen würde. Nachdem der wissenschaftliche Nachweis darin erbracht wurde, dass der Rundfunkbeitrag definitiv verfassungswidrig ist, klingt das Ganze nach einem Eigentor für den NDR. Denn dieser hat damit indirekt zugegeben, dass es schon immer verfassungswidrig war, Gebühren auf diese Art und Weise zu verlangen.
Der Staatsrechtler Christoph Degenhart kam mit seinem Gutachten auch zu dem Entschluss das die GEZ Beiträge Verfassungswidrig sind!
Foto: ©bluedesign - fotolia
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