Probefahrtvereinbarung: Darauf sollten Sie achten
Vor jedem Autokauf ist eine Probefahrt obligatorisch. Denn egal wie positiv die Testergebnisse für das Wunschauto ausfallen können: Häufig entsprechen die Qualitäten des Wagens trotzdem nicht den Vorstellungen des potenziellen Käufers. Bei Gebrauchtwagen kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Die Probefahrt dient auch dem Aufspüren von möglichen technischen Mängeln, die vom Verkäufer verschwiegen oder nicht erkannt wurden. Doch so notwendig eine Probefahrt auch ist - in jedem Fall sollte im Vorfeld eine Probefahrtvereinbarung getroffen werden. Denn kommt es bei der Fahrt zu Schäden durch den Fahrer, könnte die ungeklärte Haftung viel Ärger nach sich ziehen.
Vor Fahrtantritt: Gültigkeit des Versicherungsschutzes prüfen
Das finanzielle Risiko besteht nämlich nicht ausschließlich darin, dass das Fahrzeug als solches beschädigt werden könnte. Durch einen selbst verschuldeten Unfall können auch andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden - und das kann hohe Kosten nach sich ziehen. Denn weitaus größer als der materielle Schaden sind mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die der Unfallgegner davontragen kann. Aus dieses Grund gibt es bei einer Kfz-Versicherung Mindestdeckungssummen, die jeden auftretenden Schaden abdecken können. Branchenexperten raten allerdings dazu, diese Summen freiwillig zu erhöhen, was bei den meisten Versicherern für einen sehr geringen Aufpreis oder gar kostenfrei möglich ist. Üblicherweise werden die Deckungssummen dabei auf 50 Millionen Euro erhöht. In dieser Summe enthalten sind alle Schäden, die auftreten können. Um Risiken zu vermeiden, sollte vor der Probefahrt abgeklärt werden, ob der Versicherungsschutz auf für den fremden Fahrer gilt. Denn um Geld zu sparen, bieten viele Versicherer auf Wunsch Verträge an, die nur einen bestimmten Personenkreis einschließen. Oft ist auch das Alter des Fahrers eine Hürde: Je nach Police werden häufig Fahrer ausgeschlossen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einigen Versicherungen wird sogar gefordert, dass der jüngste Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein muss. Weil diese Altersgruppe zu jenen Fahrern gehört, die am häufigsten in Unfälle verwickelt sind, müssen erhöhte Prämien gezahlt werden, wenn jüngere Fahrer mit dem Fahrzeug fahren sollen. Wird der Wagen also während einer Probefahrt von einem jüngeren Fahrer bewegt, sollten solche Vertragsdetails im Vorfeld abgeklärt werden.
Um das Risiko für eine Probefahrt gering zu halten, sollte der Fahrer:
- gemeinsam mit dem Verkäufer äußerliche Schäden dokumentieren
- sich den Versicherungsschutz bestätigen lassen
- im Zweifel auf eine Mitfahrt des Verkäufers bestehen
Vorhandene Schäden sollten zur Beweissicherung dokumentiert werden
Neben solchen Unfällen bestehen aber noch andere Risiken bei einer Probefahrt: Bei einer Beschädigung, die erst nach der Fahrt auffällt, könnte der Verursacher unklar sein. Ein folgender Streit kostet nicht nur Nerven, sondern auch Geld - und das muss in der Regel dann von dem Verkäufer getragen werden. Eine Probefahrtvereinbarung sollte deshalb in keinem Fall fehlen: Neben den Angaben zu Käufer und Verkäufer sollten bereits vorhandene Schäden dokumentiert werden. So sind Streitigkeiten nach der Probefahrt eindeutig zu klären. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich nicht an eine Form gebunden - auch eine mündliche Absprache hätte Gültigkeit. Sollte es allerdings zu einem Rechtsstreit kommen, ist die Beweisbarkeit bei einer schriftlich formulierten Probefahrtvereinbarung deutlich vereinfacht. Um das Risiko eines finanziellen Schadens gering zu halten, kann der Verkäufer durchaus auch ein Pfand einfordern. Die Höhe richtet sich dabei üblicherweise nach dem Wert des Fahrzeugs.
Eine schriftliche Probefahrtvereinbarung sollte deshalb folgende Punkte enthalten:
- Namen und Adressen beider Parteien
- Datum und Zeitpunkt der Probefahrt
- amtliches Kennzeichen vom Fahrzeug
- festgestellte Mängel am Fahrzeug
- hinterlegtes Pfand
- Erklärung über Vorhandensein eines Führerscheins
Besonders der letzte Punkt kann entscheidend sein, wenn es wirklich zu einem Unfall während der Probefahrt kommen sollte: Denn auch für den Verkäufer ist ein Führerschein des Fahrers wichtig, weil er sonst bei einem möglichen Unfall von der Versicherung eventuell Forderungen zu erwarten hat: Überlässt ein Fahrzeughalter einen Pkw an einen Fahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wird das in der Regel als Fahrlässigkeit gewertet - was dazu führen kann, dass der Verkäufer mithaftet.
Mitfahren minimiert Risiko durch Probefahrt
Wer als Verkäufer das Risiko minimieren möchte, kann bei einer Probefahrt auch mitfahren. Dadurch können mögliche Unfälle zwar nicht verhindert werden, der Verursacher für entstehende Schäden ist aber zweifelsfrei zu ermitteln. Darüber hinaus ist ein Diebstahl des Fahrzeugs unmöglich. Doch auch nicht nur dubiose Käufer können Streit und Ärger nach sich ziehen - auch Verkäufer haben nicht immer redliche Absichten: Ist vorher der Zustand des Wagens nicht eindeutig geklärt worden, könnten Verkäufer in betrügerischer Absicht versuchen, dem Fahrer zu unterstellen, er habe einen Schaden verursacht. Fährt der Verkäufer bei der Probefahrt mit, sind auch solche Unterstellungen haltlos - was auch dem Käufer nützt.
Fazit: Probefahrt muss sein - aber nur mit Probefahrtvereinbarung
Zu einem Teil ist der Autokauf Vertrauenssache: Besonders bei einem älteren Gebrauchtwagen ist es trotz penibler Prüfung unmöglich, den Zustand des Wagens genau zu ermitteln. Auch wenn der Verschleißzustand viele Bauteile ermittelt werden kann - unter das Blech kann auch ein Profi nicht schauen. Aus diesem Grund ist eine Probefahrt so wichtig: Neben der grundsätzlichen Frage, ob sich der Wagen so fährt wie erhofft, können so mögliche technische Mängel festgestellt werden. Rutscht die Kupplung und hält der Wagen die Spur nicht, ist ein deutlicher Preisnachlass geboten. Doch auch eine solche Probefahrt birgt Risiken: Verfügt der Fahrer nicht über einen gültigen Führerschein, kann der Verkäufer wegen Fahrlässigkeit von der Versicherung in Mithaftung genommen werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Der Fahrer sollte sich wiederum vergewissern, dass für Ihn überhaupt ein Versicherungsschutz besteht: Denn um die Prämien gering zu halten, ist in vielen Policen nur ein eingeschränkter Personenkreis benannt, der das Fahrzeug bewegen darf. Kommt es zu einem Schaden, könnte die Versicherung die Zahlung verweigern. Besonders fatal sind Unfälle mit Personenschäden: Die Kosten für die ärztliche Behandlung übersteigen in schweren Fällen die finanziellen Möglichkeiten der meisten Menschen. Streit kann nach einer Probefahrt aber auch viel simpleren Gründen entstehen: Hat der Wagen äußerlich sichtbare Schäden, sollten diese in einer Probefahrtvereinbarung dokumentiert werden. Wer ganz sicher gehen möchte, fährt als Verkäufer bei einer Probefahrt mit - dann ist der Verursacher bei potenziellen Schäden unstrittig. Kommt es zum Verkauf des Fahrzeugs, sollte der Wagen allerdings in jedem Fall abgemeldet sein. Auch wenn eine Überführung für den Käufer dann komplizierter wird, bleibt das Risiko für den Verkäufer nur dadurch gering. Denn meldet der Käufer den Wagen nicht um, wird es für den alten Besitzer teuer - das gilt besonders dann, wenn Unfälle verursacht oder Verkehrsverstöße begangen werden.
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Autor
Maik
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