Achtung: Ausnahmen beim Widerrufsrecht

Der Onlinekauf ist bei vielen äußerst beliebt und wird einem durch das 14-tägige Widerrufsrecht noch deutlich vereinfacht, welches bei einem Einkauf in einem normalen Ladengeschäft nicht gesetzlich gegeben ist. Doch für das allgemein gültige Widerrufsrecht im Onlineshop gibt es auch Ausnahmen - erfahren Sie hier, wann Sie kein Widerrufsrecht haben.

Hier besteht kein Recht auf Widerruf: verderbliche Waren

Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind nach dem Gesetz in erster Linie die verderblichen Waren. Als verderblich werden dabei Waren definiert, dessen Lebensdauer innerhalb des Widerrufsrecht abläuft beziehungsweise deutlich verkürzt wird. Dementsprechend kann man sich insbesondere bei frischen Lebensmitteln nicht auf einen Widerruf beziehen. Aber auch Arzneimittel mit einem kurzen Haltbarkeitsdatum, Schnittblumen, einige Kosmetik- und Hygieneartikel sind als verderbliche Waren einzustufen und werden daher ohne Widerrufsrecht gekauft. Auch wenn man Speisen und Getränke bei einem Catering-Service bestellt, sind diese aufgrund ihrer Verderblichkeit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen - bei diesen gibt es in der Regel vor dem Liefertermin eine Frist, in welcher man die Bestellung vorab stornieren kann.

Auch Tickets oder Karten für Veranstaltungen werden in einer gewissen Weise als verderblich eingestuft, da diese zeitleich genau festgelegt sind und durch eine Rücksendung ihre Aktualität verlieren könnten (zum Beispiel könnte der Termin für ein Konzert innerhalb der Widerrufsfrist gewesen sein). Ebenso sind Hotelbuchungen oder Flugtickets vom Widerrufsrecht ausgeschlossen - vor der Buchung sollten Sie sich also genau informieren, ob Ihnen der Veranstalter eine Frist zur Stornierung der Buchung gewährt.

Diese Nahrungsmittel gelten nicht als verderblich

Doch nicht alle Nahrungsmittel sind vom Widerruf ausgeschlossen - das gilt insbesondere für Waren mit einer sehr langen Haltbarkeit. Bestellen Sie sich beispielsweise Schokolade, Pralinen, Konservendosen oder auch Alkohol, dann können Sie bei diesen widerrum von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und diese bei Nicht-Gefallen ohne Angabe von Gründen zurücksenden.

Weitere Ausnahme vom Widerrufsrecht: Sonderanfertigungen

Das Widerrufsrecht soll in erster Linie natürlich den Kunden bei Fernabsatzverträgen schützen, darf dabei aber auch nicht geschäftsschädigend für den Händler sein. Daher gilt dieses Recht nicht, wenn Sie sich Sonderanfertigungen kaufen. Das zählen beispielsweise persönliche Fotoaufdrucke auf Waren, maßgeschneiderte Anzüge, selbst erstellte T-Shirts oder auch Waren mit einer individuellen Gravur. Diese Produkte könnte der Händler nicht mehr an andere Kunden verkaufen, weshalb Sie hier nicht das Recht auf einen Widerruf haben. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie sich zum Beispiel einen PC selbst zusammenstellen lassen - hier sagt das Gesetz, dass der Händler diesen auch an einen anderen Kunden verkaufen könnte. Sie haben also dann das Recht auf einen Widerruf und können diesen ohne Angaben von Gründen in der Frist zurücksenden.

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